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24. März 2020

Aufsichtspflicht der Eltern: Was muss man beachten, wenn man Kinder wegen der Schulschließungen durch das Coronavirus allein zu Hause lassen will? Ab welchem Alter kann man das ohne Angst vor Konsequenzen machen?

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24. März 2020

Die Aufsichtspflicht der Eltern ergibt sich aus dem Paragrafen 1631 BGB. Er nennt genau wie der Paragraf 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen) keine Altersgrenze. Ob ein Kind ohne Aufsicht allein zu Hause bleiben kann, hängt vom jeweiligen Entwicklungsstand und dem allgemeinen Verhalten sowie Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein ab. Das heißt, die Entscheidung bleibt der individuellen Beurteilung der Eltern überlassen. 
Bitte informieren Sie Nachbarn darüber, dass Ihr Kind allein zu Hause ist, damit sie in Notfällen als schnell erreichbare Ansprechpartner zur Verfügung stehen! Versuchen Sie, so viele Gefahren wie möglich auszuschalten. Sperren Sie beispielsweise das Gas am Hauptabsperrhahn ab und schließen Sie allgemein gefährliche Gegenstände in Ihrem Schlafzimmer ein! Bleiben Sie selbst auch während der Arbeit für Ihr Kind erreichbar!

Dies ist die beste Antwort auf meine Frage
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