Braucht man eine Erlaubnis, um als Straßenmusiker auf der Straße aufzutreten?
Rechtsfragen
Straßenmusiker
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fljme
2. Dezember 2019
Im Idealfall, nein, nicht. Wenn man jedoch dafür bezahlt wird, ist es eine kommerzielle Tätigkeit. Was die Reden selbst betrifft, so sollten sie in guter Weise mit der Stadtverwaltung diskutiert werden. Ihre Leistung kann als unbefugt angesehen werden oder Sie können ein individuelles Unternehmerbüro einrichten und einen Veranstaltungsort für Ihre Leistung mieten, was alles sehr, sehr ärgerlich ist. Darüber hinaus können verschiedene Regionen Ihre eigenen Gesetze und Anforderungen haben. Wenn Sie über die rechtliche Klarheit der Rede besorgt sind, müssen Sie sich an die Stadtverwaltung wenden und die Frage nach den Dokumenten klären.
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