Über so ein Verhalten sollten Sie nicht einmal ansatzweise nachdenken, denn das wäre verantwortungslos und rücksichtslos!!! Welche Strafen es im Einzelfall hageln kann, hängt von den Regelungen in den Infektionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer ab. Die Palette reicht von einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Wer als Infizierter gegen die Quarantäneauflagen verstößt, muss mit noch härteren Strafen rechnen. Theoretisch lässt sich nämlich auch der Paragraf 223 in Verbindung mit dem Paragrafen 229 des Strafgesetzbuchs anwenden. Wer bei einer bekannten Infektion Kontakt zu anderen Menschen hat und sie ansteckt, macht sich auch einer grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Das resultiert aus der Formulierung „Wer eine andere Person … an der Gesundheit schädigt …“ Nach dem Paragrafen 229 (fahrlässige Körperverletzung) droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren. Beim Verstoß gegen Quarantänevorlagen könnte sogar ein bedingter Vorsatz unterstellt werden. Das würde die maximal drohende Freiheitsstrafe auf bis zu 5 Jahre verlängern.






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