Hängt davon ab, wer den Ball gekickt hat. Wenn es sich um ein Kind unter 14 Jahren handelt, liegt die Verantwortung vollständig bei den Eltern oder gesetzlichen Vertretern. Wenn eine Person über 14 Jahre alt ist, ist sie selbst verantwortlich. Wenn das Fahrzeug im Rahmen der Kaskoversicherung versichert ist, zahlt die Versicherung den Schadensbetrag gemäß den Vertragsbedingungen.






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