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4. Januar 2020

Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung aufgegeben. Kann ich trotzdem für ein paar Wochen ins Ausland gehen?

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checkAls hilfreichste Antwort ausgezeichnet
4. Januar 2020

Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung vom Herkunftsland aus beantragt haben, dürfen Sie vereisen, wohin und wann Sie wollen.

Wenn Sie jedoch im selben Land, in dem Sie sich aufhalten werden, auf eine Antwort warten, können bei Ablauf Ihres Visums oder aus anderen Gründen Probleme beim Grenzübertritt auftreten.

Aufgrund der fehlenden Informationen über das Land und die Legitimität Ihres Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung ist es nicht möglich, eine genauere Antwort zu geben.

Dies ist die beste Antwort auf meine Frage
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