Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung vom Herkunftsland aus beantragt haben, dürfen Sie vereisen, wohin und wann Sie wollen.
Wenn Sie jedoch im selben Land, in dem Sie sich aufhalten werden, auf eine Antwort warten, können bei Ablauf Ihres Visums oder aus anderen Gründen Probleme beim Grenzübertritt auftreten.
Aufgrund der fehlenden Informationen über das Land und die Legitimität Ihres Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung ist es nicht möglich, eine genauere Antwort zu geben.






Interessante neue Fragen und Antworten