Das spanische Gesetz verbietet die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.
Ausnahmen sind Produkte, die von Ihrem Arzt empfohlen werden (z.B. spezielle Babynahrung), aber wenn dies der Fall ist, müssen Sie dem Zoll die Genehmigungsunterlagen vorlegen.






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