Wenn Sie eine Wohnung in Österreich mieten, müssen Sie die Wohnung bei Ihrem Auszug in der Tat in ihrer ursprünglichen Form zurückgeben. Die Wände sollten in ihrer Originalfarbe gestrichen werden, wenn Sie die Wände Ihrer Wahl während der Mietperiode gestrichen haben. Wenn Sie jedoch die Wände nicht gestrichen haben und sie ihr Aussehen nicht verändert haben, wird Sie niemand bitten, sie zu streichen.
Wenn Sie eine Wohnung in Österreich mieten, müssen Sie die Wohnung bei Ihrem Auszug in der Tat in ihrer ursprünglichen Form zurückgeben. Die Wände sollten in ihrer Originalfarbe gestrichen werden, wenn Sie die Wände Ihrer Wahl während der Mietperiode gestrichen haben. Wenn Sie jedoch die Wände nicht gestrichen haben und sie ihr Aussehen nicht verändert haben, wird Sie niemand bitten, sie zu streichen.
Ja, das ist es wirklich. Sie müssen auch den Fußboden lackieren, es sei denn, der Fußboden und die Wände sind nach Ihrem Aufenthalt in einwandfreiem Zustand.






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