Meiner Meinung nach ist die Frage nicht ganz richtig. Zunächst ist festzustellen, dass die Tötung von Tötungsdelikten durch Zwietracht, die Strafe für fahrlässige Tötung und die Strafe für Massenmord durch eine Gruppe von Menschen durch vorherige Verschwörung mit einem Haufen anderer erschwerender Umstände unterschiedlich bewertet werden.
Im Hinblick auf Pädophilie, d.h. Gewalttaten sexueller Art mit Minderjährigen gibt es eine Art Hilflosigkeit des Tatobjekts (eines Minderjährigen): Er versteht vielleicht nicht, was ihm angetan wird, ist vielleicht vom Täter abhängig, hat vielleicht Angst oder etwas anderes, aber es gibt immer eine Schlussfolgerung: ein Minderjähriger ist viel weniger vor Gewalt geschützt als ein Erwachsener. Das ist das Einzige, was die Strafe härter macht.






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