Erhalten Sie Benachrichtigungen über neue Antworten und Kommentare
checkAls hilfreichste Antwort ausgezeichnet
slevinkelevra
26. Mai 2020
Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, erst in Rom und dann auch im ganzen römischen Weltreich galt.
Die im Corpus iuris civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Hochmittelalter in Bologna wiederentdeckt, wordurch sich die Wirkund des römischen Rechts bis ins 19. Jahrhundert wieder fortsetzte.
Das Festhalten an das Corpus Iuris Civilis als geltendes Reichsrecht im Heiligen Römischen Reich hat zu Kodifikationen im heutigen Europa geführt
Interessante neue Fragen und Antworten