Rechtsverhältnis, es handelt sich um formalisierte Rechte und Pflichten der Partei in Bezug auf das Eigentum. Eine wirtschaftliche Beziehung ist eine tatsächliche Beziehung mit dem Eigentumsobjekt (z.B. die Kosten für den Unterhalt oder den Nutzen der Nutzung).
Eigentumsverhältnisse im wirtschaftlichen Sinne implizieren reale Wirtschaftsbeziehungen, die in Bezug auf ein bestimmtes Eigentum hergestellt werden. Eigentumsverhältnisse im rechtlichen Sinne sind Beziehungen, die durch Gesetz und Vertrag begründet sind und die Verhaltensregeln von Personen in Bezug auf Eigentum beschreiben.






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