Bier sind die Begriffe der russischen Gesetzgebung, und meistens sagen sie nichts über den Geschmack und die Qualität des Produktes aus. Es wurde festgestellt, dass Bier als ein Gärungsgetränk aus Malz, Hopfen und Wasser mit einem Gehalt an unlegierten Produkten von höchstens 20 %, ohne Geschmackszusätze und mit einem begrenzten Zuckergehalt bezeichnet werden kann. Tatsächlich werden viele klassische Sorten aus dem Bereich des Bieres herausgenommen - von belgischen Vitbires (sie enthalten Koriander und Orangenschale) bis hin zu belgischen Sorten mit viel Zucker. Und manche Sorten sind technisch überhaupt nicht zu brauen, weil die Stärke von Biergetränken auf 7% begrenzt ist - so kann z.B. das kaiserliche Starkbier mit Kaffee nach unseren Gesetzen nicht existieren.






Interessante neue Fragen und Antworten