Das Gesetz klingt so:
Der maximale Nutzen aus dem Verbrauch eines bestimmten Satzes von Vorteilen wird vom Verbraucher erzielt, sofern der gewichtete Grenznutzen aller verbrauchten Vorteile gleich ist.
Das zweite gossensche Gesetz (Genussausgleichsgesetz) besagt, dass der Gesamtnutzen in einem Haushalt dann am größten ist, wenn der Nutzen, den die zuletzt gekauften Güter stiften, gleich groß ist. Ein Beispiel: Wenn der Nutzen bei der Ausgabe von zusätzlichen 5 € für Bier größer ist als bei der Ausgabe dieses Betrags für Wein, ist es sinnvoll, Bier zu kaufen. Erst wenn der Nutzen der letzten € für Bier gleich dem der Ausgabe für Wein ist, ist der Gesamtnutzen am größten.






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