Im Jahr 1861 unterzeichnete Alexander II. ein Manifest "Über die barmherzigste Gabe an die Leibeigenen die Rechte der freien Dorfbewohner" und die Verordnung über das Ausscheiden von Bauern aus der Leibeigenschaft, die aus 17 Rechtsakten bestand. Es war nicht seine alleinige Entscheidung. Der Reform ging ein langer Prozess der Ausarbeitung von Rechtsakten zur Abschaffung der Leibeigenschaft voraus. Diese Arbeit wurde von einem speziellen Geheimausschuss, der vom Monarchen eingesetzt wurde, durchgeführt und entschieden.






Interessante neue Fragen und Antworten