- Hohe Schadenssummen je Einzelfall
- schwere Erkennbarkeit der Tat, häufig aufgrund von (buchhalterischen) Verschleierungen
- Zielerreichung ohne Ausübung physischer Gewalt
- Missbrauch einer Vertrauens- und Entscheidungsposition
- Erfordernis betriebswirtschaftlicher Kenntnisse
- tatsächliche oder vorgetäuschte wirtschaftliche Betätigungen,
- die über eine Schädigung Einzelner auch das Wirtschaftsleben im Allgemeinen beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können
Die Aufzählung ist nicht als erschöpfend anzusehen. Auch kann es sein, dass einzelne Elemente nicht zutreffen
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