Die wirtschaftliche Substanz der Versicherung beruht auf den Prinzipien der Äquivalenz und des Zufalls. Das Äquivalenzprinzip erfordert ein Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und Einnahmen der Versicherungsgesellschaft, d.h. wenn die Versicherungsprämien mehr als ausreichend (oder zumindest ausreichend) für Versicherungszahlungen sind. Das Zufallsprinzip impliziert, dass ein Phänomen oder eine Situation, die durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist, wahrscheinlich, aber zufällig auftreten sollte. Das heißt zum Beispiel, dass jedes Haus abbrennen kann, aber in Wirklichkeit werden sie meist rein zufällig entzündet und nicht aufgrund irgendeines Musters.






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