Als Privatanleger wird in der Regel ein Individuum definiert, das sein eigenes Geld im eigenen Interesse anlegt. Neben den Privatanlegern gibt es institutionelle Investoren, die sowohl privat (Investmentfonds, Verwaltungsgesellschaften, Händler, Makler) als auch öffentlich-rechtlich (Pensionskassen) tätig werden können und sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch zur Vertretung ihrer Kunden investieren können.






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