Hab mir diesbezüglich mal ne Auskunft vom Anwalt geholt..
In der Regel trägt die Koten für das Verfahren der Vermieter, sogar wenn das Gericht die Räumungsklage als berechtigt einstuft!
Das ganze klingt verwirrend, liegt aber daran, dass der Mieter in den meisten Fällen finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.
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