Er muss auf einen solchen Luftdruckwert gepumpt werden, dass er beim Fallenlassen auf die Spielfläche aus einer Höhe von etwa 1,80 m, gemessen von der Unterseite des Balles, auf eine Höhe, gemessen zur Oberseite des Balles, von nicht weniger als etwa 1,20 m und nicht mehr als etwa 1,40 m aufspringt. Die Länge des Kugelumfangs darf nicht weniger als 74,9 cm und nicht mehr als 78 cm betragen. Das Gewicht des Balles darf nicht weniger als 567 g und nicht mehr als 650 g betragen.






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