Das Urheberrecht an dem Gegenstand des Designs entsteht zum Zeitpunkt der Erstellung und muss nicht ausdrücklich geschützt werden.
Der Autor hat das Recht, sein Design mit einem Urheberrecht zu versehen. Es besteht aus einem Buchstaben mit einem Kreis, gefolgt vom Namen der Person, des Autors und dem Entstehungsjahr.
Hat der Autor ein Webdesign im Auftrag, nach der technischen Spezifikation einer juristischen oder natürlichen Person erstellt, bleibt das Urheberrecht - genannt Autor - bestehen, und das Eigentumsrecht - Nutzung, Übertragung an Dritte, Änderung - liegt beim Kunden.
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