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BuddaGautama
30. März 2020
Bis es volljährig ist glaub ich..
Dies ist die beste Antwort auf meine Frage
sova555s
31. März 2020
@BuddaGautama nein falsch... Man muss Unterhalt zahlen, bis es seine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Unterhaltsanspruch endet also nicht mit dem 18. Lebensjahr.
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