Hier streiten sich viele Experten. Im Sinn des Fleischbeschaugesetzes ist Fleisch das Muskelfleisch mit Fett, Bindegewebe, Knochen und Knorpeln warmblütiger Tiere, besonders Schlachttiere.
Auch wenn Fische nicht alle diese Eigenschaften aufweisen, bestehen sie aus (Fisch-)Fleisch.
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