Im Alltag wird der Begriff „analytische Psychotherapie“ mit „Psychoanalyse“ gleichgesetzt.
Umgangssprachlich wird auch die analytische Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte oft als Psychoanalyse bezeichnet. Sie ist eines der drei Verfahren, die von den Krankenkassen übernommen werden, und orientiert sich eng an der Psychoanalyse. Dabei ist sie jedoch mehr Einschränkungen unterworfen. Diese werden durch die Psychotherapie-Richtlinienvorgegeben.
Eine Psychoanalyse im engeren Sinne legt kein vorgegebenes, klar umschriebenes Behandlungsziel fest, wie es für eine Richtlinien-Psychotherapie vorgeschrieben ist. Dadurch stellt sie kein Behandlungsverfahren im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien dar. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychoanalysen nicht.
Krankenkassen bieten eine psychotherapeutische Grundversorgung
Eine Grundversorgung orientiert sich nicht daran, was als optimale Behandlung gilt, sondern was ausreichend und wirtschaftlich ist. Dafür gewährleistet eine Grundversorgung jedoch die Kostenübernahme für Psychotherapie, was in den meisten anderen Ländern nicht der Fall ist.
Wir haben also im deutschen Gesundheitssystem einen im internationalen Vergleich sehr hohen Versorgungsstandard.
In manchen Fällen kann es jedoch von Vorteil sein, diesen aus Kostengründen vorgegebenen, engeren Rahmen der Krankenversicherungen zu erweitern, und eine Psychoanalyse zu wählen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich in Vorgesprächen erkennen lässt, dass aktuelle Beeinträchtigungen und Erkrankungen auf tiefer liegende Störungen der lebensgeschichtlichen Entwicklung verweisen. Wenn diese Störungen bearbeitet werden sollen, gelingt das oft besser durch einen längerfristigen, „offeneren“ (d.h. nicht durch versicherungsrechtliche Vorgaben eingeschränkten) Entwicklungsprozess.
Eine analytische Psychotherapie wird nach einem entsprechenden Antrag und dessen Bewilligung in einem Umfang von bis zu 300 Stunden bei zwei- bis dreistündiger Stundenfrequenz in der Woche durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen. Unter bestimmten Umständen werden phasenweise auch vierstündige Behandlungsabschnitte im Rahmen einer analytischen Psychotherapie von Ihrer Krankenversicherung bewilligt.
Welche Kostenübernahme seitens einer privaten Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen ab.
Aus den oben genannten Gründen biete ich analytische Psychotherapie als Vertragsarzt nach den kassenärztlichen Richtlinienan. Im besonders begründeten Einzelfall schlage ich Ihnen eine Psychoanalyse auch als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung vor. Kosten, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden, werden dabei von Ihnen privat getragen.
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