Mizer
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Beim Wohngeld Anspruch ist zu unterscheiden, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobile der Lastenzuschuss. Für beide Fälle f...Mehr lesen
Beim Wohngeld Anspruch ist zu unterscheiden, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobile der Lastenzuschuss. Für beide Fälle findet sich diese Regelung im § 3 WoGG.
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