Im Sinne des verbindlichen Rechts der modernen römisch-germanischen Rechtsordnungen entsprechen die Gesetze "ex delicto" und das Gesetz "quasi ex delicto" dem römischen Recht. Letzteres umfasste Fälle von Verantwortung ohne Schuld, die die Römer nicht als unerlaubte Handlung im eigentlichen Sinne bezeichneten. Strukturelle Ähnlichkeit des modernen Deliktsrechts war "Lex Aquilia".






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