Meistens fallen Infrastruktureinrichtungen in die Zuständigkeit öffentlicher Einrichtungen. In der Regel wird das Erscheinungsbild dieser Gebäude eindeutig registriert und für nicht genehmigte Eingriffe in diese Gebäude durch einen Dritten wird eine Geldbuße verhängt, unabhängig von der Ansicht der Anwohner, der Nachbarschaft oder dem Hauseigentümer. Um das Stadtbild durch große Graffitis zu verändern, muss eine Genehmigung eingeholt werden.






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