Man sagt, die ersten 3 Jahre des Freiberuflers sind steuerfrei.
Aber bevor Sie das tun, ist es besser zu wissen, ob Ihre zukünftige Arbeit ein Gewerbeschein erfordert.
Wenn nicht, dann besorgen Sie sich eine UID-Nummer in Ihrem lokalen FA, melden Sie sich bei der SVA der Gewerblichen (Pflicht !!!) an und beginnen Sie mit der Arbeit.
Die Versicherungsprämien zahlen Sie selbst
Krankenstand, Urlaub etc. werden nicht bezahlt, Sie können eine Zusatzversicherung für diesen Fall abschließen.
In der SVA der Gewerblichen für alle medizinischen Leistungen sind 20% Selbsbehalt!
Aber die Versicherung selbst ist besser als die GKK. Sie können bargeldlos Ärzte aufsuchen, die direkt an die SVA der Gewerblichen zahlen, was am Ende eines jeden Quartals 20% der Gebühr für jeden Arztbesuch beträgt.
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